Auf die Beschwerde der Klägerin wird der Streitwertbeschluss der 28. Zivilkammer des Landgerichts Frankfurt am Main vom 21. November 2012 - Az. 2-28 O 128/12 - abgeändert.
Der Gebührenstreitwert des Rechtsstreits und der Gegenstandswert des Vergleichs werden auf 31.955,73 € festgesetzt.
Die Entscheidung ergeht gerichtsgebührenfrei; Kosten werden nicht erstattet.
I. Die Klägerin wendet sich gegen die Streitwertfestsetzung des Landgerichts.
Testen Sie "Erfolg in Baustreitigkeiten" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|