1. Auf die Berufung der Beklagten hin wird das Urteil des Landgerichts Stuttgart vom 22.12.2009 (
a b g e ä n d e r t:
Die Beklagten werden als Gesamtschuldner verurteilt, an die Klägerin 7.891,84 € zzgl. Zinsen hieraus in Höhe von 8 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit 10.08.2007 zu zahlen.
Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
2. Im Übrigen wird die Berufung der Beklagten
z u r ü c k g e w i e s e n.
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