OLG Frankfurt/Main - Urteil vom 17.08.2023
6 U 109/22
Normen:
§ 9 MPDG; § 3a UWG; § 126 SGB V;
Fundstellen:
GRUR 2023, 1785
Vorinstanzen:
LG Frankfurt/Main, vom 08.06.2022 - Vorinstanzaktenzeichen 06 O 29/22

Zulässigkeit der Versorgung mit einem Hörgerät ohne persönliche Anwesenheit des KundenVerpflichtung des Hörgeräteakustiker zur erneuten Vernehmung einer Untersuchung

OLG Frankfurt/Main, Urteil vom 17.08.2023 - Aktenzeichen 6 U 109/22

DRsp Nr. 2023/11272

Zulässigkeit der Versorgung mit einem Hörgerät ohne persönliche Anwesenheit des Kunden Verpflichtung des Hörgeräteakustiker zur erneuten Vernehmung einer Untersuchung

§ 9 MPDG verlangt bei Vorliegen einer ärztlichen Verordnung nicht, dass der Hörgeräteakustiker als Gesundheitshandwerker eine vergleichbare Untersuchung des Kunden erneut vornimmt. Dies hat zur Folge, dass auch eine Fernversorgung ohne persönliche Anwesenheit des Kunden zulässig ist.

Tenor

1. Die Berufung der Klägerin und Berufungsklägerin gegen das am 08.06.2022 verkündete Urteil des Landgerichts Frankfurt am Main (2-06 O 29/22) wird zurückgewiesen.

2. Die Kosten des Berufungsverfahrens trägt die Klägerin und Berufungsklägerin.

3. Dieses Urteil und das Urteil des Landgerichts sind vorläufig vollstreckbar.

Die Beklagte kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 35.000,-- € abwenden, wenn nicht die Klägerin vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.

4. Die Revision wird zugelassen.

Normenkette:

§ 9 MPDG; § 3a UWG; § 126 SGB V;

Gründe

I.

Beide Parteien bieten als Hörakustiker-Betriebe Hörsysteme für Endkunden an.