BVerwG - Beschluss vom 26.08.2009
4 BN 35.09
Normen:
BauGB § 35 Abs. 1 Nr. 1; BauGB § 35 Abs. 4 S. 1 Nr. 1;
Fundstellen:
BRS 74 Nr. 25
BauR 2010, 54
ZfBR 2010, 70
Vorinstanzen:
VGH Baden-Württemberg, vom 05.05.2009 - Vorinstanzaktenzeichen VGH 3 S 1501/07

Zulässigkeit des Entzugs einer Umnutzungsmöglichkeit nach § 35 Abs. 4 Nr. 1 Baugesetzbuch (BauGB) im Wege der Bauleitplanung

BVerwG, Beschluss vom 26.08.2009 - Aktenzeichen 4 BN 35.09

DRsp Nr. 2009/22750

Zulässigkeit des Entzugs einer Umnutzungsmöglichkeit nach § 35 Abs. 4 Nr. 1 Baugesetzbuch (BauGB) im Wege der Bauleitplanung

Tenor

Die Beschwerde des Antragstellers gegen das Urteil des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg vom 5. Mai 2009 wird zurückgewiesen.

Der Antragsteller trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens.

Der Wert des Streitgegenstandes wird für das Beschwerdeverfahren auf 10 000 EUR festgesetzt.

Normenkette:

BauGB § 35 Abs. 1 Nr. 1; BauGB § 35 Abs. 4 S. 1 Nr. 1;

Gründe

Die auf § 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO gestützte Beschwerde hat keinen Erfolg. Die Rechtssache hat nicht die grundsätzliche Bedeutung, die ihr der Antragsteller beimisst.

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