BayObLG - Beschluss vom 06.09.2023
Verg 5/22
Normen:
GWB § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 2; GWB § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 3; GWB § 122 Abs. 4;
Fundstellen:
ZfBR 2023, 815
Vorinstanzen:
VK Südbayern, vom 30.03.2022 - Vorinstanzaktenzeichen - AZ:3194.Z3-3_01-21-60

Zulässigkeit des Vergabenachprüfungsantrags eines am Vergabeverfahren für die Projektsteuerung der Neugestaltung von Ausstellungen in Museen nicht beteiligten potentiellen BietersVoraussetzungen der Präklusion der Rüge der fehlenden Fachlosaufteilung

BayObLG, Beschluss vom 06.09.2023 - Aktenzeichen Verg 5/22

DRsp Nr. 2023/12231

Zulässigkeit des Vergabenachprüfungsantrags eines am Vergabeverfahren für die Projektsteuerung der Neugestaltung von Ausstellungen in Museen nicht beteiligten potentiellen Bieters Voraussetzungen der Präklusion der Rüge der fehlenden Fachlosaufteilung

1. Der Antragsteller kann mit der Rüge der fehlenden Fachlosaufteilung nach § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 oder Nr. 3 GWB nur präkludiert sein, wenn ein durchschnittlich fachkundiger Bieter unter Anwendung der üblichen Sorgfalt hätte erkennen können, dass es im maßgeblichen Fachbereich einen eigenständigen Anbietermarkt mit spezialisierten Fachunternehmen gibt.2. Im Rahmen des § 122 Abs. 4 Satz 1 GWB können besonders hohe Anforderungen unangemessen sein, wenn sie wettbewerbsbeschränkende Wirkung entfalten und diese nicht mehr durch gewichtige Gründe gerechtfertigt ist.

Tenor

1.

Auf die sofortige Beschwerde des Antragstellers wird der Beschluss der Vergabekammer Südbayern vom 30. März 2022, Az. 3194.Z3-3_01-21-60, in Ziffer 1, Ziffer 2 und Ziffer 4 aufgehoben. Die Antragsgegnerin wird verpflichtet, bei Fortbestehen der Beschaffungsabsicht das Vergabeverfahren unter Berücksichtigung der Rechtsauffassung des Senats in den Stand vor der Auftragsbekanntmachung zurückzuversetzen.

2. 3.