Die sofortige Beschwerde des Antragstellers gegen den Beschluss der Vergabekammer Südbayern vom 14.08.2015, Az. Z 3 3194 33- 05/15 wird zurückgewiesen.
II.Der Antragsteller trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens einschließlich des Verfahrens gemäß §
Der Streitwert für das Beschwerdeverfahren wird auf bis zu 155.000 € festgesetzt.
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