Der Antrag der Kläger auf Zulassung der Berufung gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts Leipzig vom 30. September 2009 -
Die Kläger tragen die Kosten des Zulassungsverfahrens als Gesamtschuldner mit Ausnahme der außergerichtlichen Kosten des Beigeladenen, die dieser selbst trägt.
Der Streitwert für das Zulassungsverfahren wird auf 7.500,- EUR festgesetzt.
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