1. Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Landgerichts Ulm vom 11.05.2010 -
z u r ü c k g e w i e s e n.
2. Der Kläger trägt die Kosten des Berufungsverfahrens und die außergerichtlichen Kosten der Streithelferin.
3. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
4. Die Revision wird nicht zugelassen.
Berufungsstreitwert: 20.000,00 €.
I. Der Kläger begehrt von der Beklagten die Feststellung einer Schadensersatzverpflichtung aus einem Bauvertrag.
Wegen des Sachverhalts wird auf den Tatbestand des landgerichtlichen Urteils verwiesen.
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