Auf die Berufung der Beklagten wird das am 25.07.2018 verkündete Urteil der 2. Zivilkammer des Landgerichts Potsdam -
Die Klage wird abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits in beiden Instanzen haben die Klägerinnen zu je 1/5 zu tragen.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Den Klägerinnen wird nachgelassen, die Zwangsvollstreckung seitens der Beklagten durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abzuwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils beizutreibenden Betrages leistet.
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