OLG Stuttgart - Beschluss vom 10.11.2020
4 W 67/20
Normen:
GKG § 21;
Vorinstanzen:
LG Hechingen, - Vorinstanzaktenzeichen 4 O 228/20

Zulässigkeit eines Antrags auf Niederschlagung der Gerichtskosten

OLG Stuttgart, Beschluss vom 10.11.2020 - Aktenzeichen 4 W 67/20

DRsp Nr. 2021/3108

Zulässigkeit eines Antrags auf Niederschlagung der Gerichtskosten

Ein Antrag auf Niederschlagung der Kosten eines gerichtlichen Verfahrens geht ins Leere, solange Kosten noch nicht festgesetzt worden sind.

Tenor

Die weiteren Rechtsmittel der Antragsteller werden zurückgewiesen.

Normenkette:

GKG § 21;

Gründe

Die Antragsteller haben mit Schreiben vom 5. November und 9. November einen Antrag auf Kostenniederschlagung gestellt, die Höhe der Kosten von 1.000,00 € gerügt sowie Widerspruch, Beschwerde und Revision eingelegt.