1. Die sofortige Beschwerde vom 8. Januar 2019 gegen den Beschluss der Vergabekammer Niedersachsen beim Niedersächsischen Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Digitalisierung vom 18. Dezember 2018 - Az. VgK-45/2018 - wird zurückgewiesen.
2. Die Antragstellerin trägt die Kosten des Verfahrens vor der Vergabekammer sowie die Kosten des Beschwerdeverfahrens.
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