VG Saarland, vom 14.03.1977 - Vorinstanzaktenzeichen 2 K 758/76
OVG Saarland, vom 29.09.1977 - Vorinstanzaktenzeichen II R 61/77
Zulässigkeit eines auf Feststellung gerichteten Hilfsantrags bei Änderung der Rechtslage während der Anhängigkeit des Verwaltungsstreitverfahrens; Versagung einer Bebauungsgenehmigung unter Hinweis auf landesbaurechtlich entgegenstehende Hindernisse; Erforderlichkeit einer Bebauungsplanung kein öffentlicher Belang i.S. von § 34 BBauG; Versagung einer bodenverkehrsrechtliche Genehmigung der Teilung eines Grundstücks im unbeplanten Innenbereich
BVerwG, Urteil vom 24.10.1980 - Aktenzeichen 4 C 3.78
DRsp Nr. 1996/27808
Zulässigkeit eines auf Feststellung gerichteten Hilfsantrags bei Änderung der Rechtslage während der Anhängigkeit des Verwaltungsstreitverfahrens; Versagung einer Bebauungsgenehmigung unter Hinweis auf landesbaurechtlich entgegenstehende Hindernisse; Erforderlichkeit einer Bebauungsplanung kein öffentlicher Belang i.S. von § 34 BBauG; Versagung einer bodenverkehrsrechtliche Genehmigung der Teilung eines Grundstücks im unbeplanten Innenbereich
1. Ändert sich während der Anhängigkeit einer auf die Erteilung einer Bau- oder Bebauungsgenehmigung gerichteten Verpflichtungsklage die Rechtslage zum Nachteil des Klägers, so wird der Kläger weder durch § 43 Abs. 2 Satz 1 VwGO noch durch § 113 Abs. 1 Satz 4 VwGO daran gehindert, dem aufrechterhaltenen Verpflichtungsantrag hilfsweise einen Antrag hinzuzufügen, mit dem die Feststellung begehrt wird, daß das Vorhaben nach der alten Rechtslage zulässig gewesen sei.2. Zur entsprechenden Anwendbarkeit des § 113 Abs. 1 Satz 4 VwGO auf einen solchen Feststellungsantrag.3. Eine Bebauungsgenehmigung darf unter Berufung auf Hindernisse, die dem Vorhaben landesbaurechtlich entgegenstehen, nur dann versagt werden, wenn sich diese Hindernisse "schlechthin nicht ausräumen" lassen (im Anschluß an BVerwGE 48, 242 [247]).
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