Die sofortige Beschwerde der Antragstellerin gegen den Beschluss der 1. Vergabekammer des Landes Hessen vom 27. Januar 2023 - 96e 01.02/41-2022/1 wird zurückgewiesen.
Die Antragstellerin hat die Kosten des Beschwerdeverfahrens und die zur Rechtsverteidigung erforderlichen Kosten der Antragsgegnerin zu tragen.
Der Beschwerdewert beträgt 241.729,70 €.
I.
Die Antragstellerin betreibt ein Abschleppunternehmen in Stadt1. Sie wendet sich gegen die Vergabe von Abschleppdienstleistungen im Stadtgebiet Stadt1 durch die Antragsgegnerin.
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