Die Revision der Antragsteller gegen das am 26. Januar 2010 verkündete Urteil des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs wird zurückgewiesen.
Die Antragsteller tragen die Kosten des Revisionsverfahrens zu je einem Drittel.
I
Die Antragsteller wenden sich gegen den Bebauungsplan Nr. 14 "Osterreinen - Forggenseestraße" der Antragsgegnerin. Sie sind - zusammen mit weiteren Personen - Miteigentümer des im Plangebiet gelegenen Grundstücks mit der Flurstücksbezeichnung A, das mit mehreren Wohngebäuden bebaut ist. An das Grundstück grenzen südlich zwei hintereinander liegende Grundstücke (Flurstücke A und A) an, für die der Bebauungsplan je ein Baufenster festsetzt.
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