Es wird festgestellt, dass das mit Vorlagebeschluss des Landgerichts Stuttgart vom 6.12.2017 (
Die Bestimmung eines Musterklägers gem. §
Die Rechtsbeschwerde wird in Bezug auf Ziff. 1. und 2. zugelassen.
4.Die Anträge des Klägers des vom Landgericht Stuttgart unter Az.
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