BVerfG - Beschluss vom 14.01.2022
2 BvR 1528/21
Normen:
VwGO § 44a;
Fundstellen:
NJW 2022, 613
NVwZ 2022, 401
ZBR 2022, 160
Vorinstanzen:
VGH Baden-Württemberg, vom 20.07.2021 - Vorinstanzaktenzeichen VGH

Zulässigkeit einstweiligen Rechtsschutzes gegen Untersuchungsanordnung der Deutschen Telekom AG wegen Zweifeln an Dienstfähigkeit einer Bundesbeamtin mit Schwerbehinderung

BVerfG, Beschluss vom 14.01.2022 - Aktenzeichen 2 BvR 1528/21

DRsp Nr. 2022/2496

Zulässigkeit einstweiligen Rechtsschutzes gegen Untersuchungsanordnung der Deutschen Telekom AG wegen Zweifeln an Dienstfähigkeit einer Bundesbeamtin mit Schwerbehinderung

1. § 44a VwGO steht der Zulässigkeit einstweiligen Rechtsschutzes gegen eine Untersuchungsanordnung nicht entgegen, soweit die angeordnete ärztliche Untersuchung zu Verletzungen materieller Rechtspositionen führen könnte, die nicht mit den durch die abschließende Sachentscheidung berührten materiellen Rechtspositionen identisch sind und die im Rechtsschutzverfahren gegen eine Zurruhesetzungsverfügung nicht vollständig beseitigt werden könnten.2. Soweit eine inzidente Überprüfung der Rechtmäßigkeit der Untersuchungsanordnung im Rahmen des Zurruhesetzungsverfahrens voraussetzenwürde, dass der Beamte der Anordnung des Dienstherrn, sich amtsärztlich untersuchen zu lassen, nicht nachkommt, ist dies für den Betroffenen unzumutbar.

Tenor

Der Beschluss des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg vom 20. Juli 2021 - 4 S. 1631/21 - verletzt die Beschwerdeführerin in ihrem Grundrecht aus Artikel 19 Absatz 4 Satz 1 des Grundgesetzes.

Der Beschluss wird aufgehoben. Die Sache wird an den Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg zurückverwiesen.

Im Übrigen wird die Verfassungsbeschwerde nicht zur Entscheidung angenommen.