Die Berufung der Beklagten gegen das am 03.03.2020 verkündete Urteil der 31. Zivilkammer des Landgerichts Köln -
Die Kosten des Berufungsverfahrens trägt die Beklagte.
3.Dieses Urteil und das genannte Urteil des Landgerichts Köln sind vorläufig vollstreckbar. Die Beklagte kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 100.000 € hinsichtlich der Unterlassung sowie in Höhe von 5.000 € hinsichtlich des Auskunftsanspruchs und im Übrigen in Höhe von 110% des zu vollstreckenden Betrages abwenden, wenn nicht die Klägerin vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 100.000 € hinsichtlich der Unterlassung sowie in Höhe von 5.000 € hinsichtlich des Auskunftsanspruchs und im Übrigen in Höhe von 110% des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.
4.Die Revision wird nicht zugelassen.
I.
Die Parteien streiten über die Zulässigkeit von Aussagen der Beklagten über von der Klägerin produzierte Achsen für KFZ-Anhänger und Folgeansprüche aufgrund Wettbewerbsrechts.
1. a) b) c) d) e) 2. 3. 4.
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