Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts Freiburg vom 20. Juli 2011 -
Die Kosten des Berufungsverfahrens trägt der Kläger.
Die Revision wird nicht zugelassen.
Der Kläger begehrt vom Beklagten die Erteilung einer Baugenehmigung für einen Swimmingpool im Garten seines Altenteilerhauses.
Er ist Eigentümer des am Westrand der Ortsbebauung von Rümmingen gelegenen Grundstücks FlSt.-Nr. xxxx. Auf diesem und umliegenden Grundstücken betreibt er mit seinem Sohn einen Reiterhof mit Pensionspferdehaltung. Westlich des Ortsrands verläuft die Trasse der Kandertalbahn, an die sich eine weitgehend unbebaute landwirtschaftlich genutzte Fläche anschließt.
Testen Sie "Erfolg in Baustreitigkeiten" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|