Der Antrag der Klägerin, die Berufung gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts aufgrund mündlicher Verhandlung vom 25. April 2008 zuzulassen, wird abgelehnt.
Die Klägerin trägt die Kosten des Zulassungsverfahrens nach einem Streitwert von 5.000 Euro.
I.
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