Die Erben eines Architekten (Kläger) fordern für ein vom Erblasser geplantes Bauvorhaben des Beklagten Honorar für Leistungsphasen 1 bis 4, obwohl die Baugenehmigung versagt worden ist. Das Erstgericht hat für die Leistungsphasen 1 und 2 Honorar zugesprochen im übrigen die Klage abgewiesen.
Dagegen richtet sich die Berufung der Kläger.
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