Die sofortige Beschwerde der Antragstellerin gegen den Beschluss der 2. Vergabekammer des Landes Hessen vom 15.2.2013 wird zurückgewiesen.
Die Antragstellerin hat die Kosten des Beschwerdeverfahrens zu tragen einschließlich der zur zweckentsprechenden Erledigung der Angelegenheit notwendigen Kosten der Antragsgegnerin.
Der Beschwerdewert wird auf EUR 60.459,82 festgesetzt.
I.
Die Antragsgegnerin schrieb mit Bekanntmachung vom 28.7.2012 die Leistungen "Straßenreinigung, Unkrautvernichtung, Winterdienst" an 25 X-Standorten in Hessen im Offenen Verfahren nach der
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