Zurechenbarkeit des Verschuldens eines Planers für Inanspruchnahme des bauaufsichtsführenden Architekten
OLG Frankfurt/Main, Urteil vom 13.03.2009 - Aktenzeichen 10 U 133/08
DRsp Nr. 2009/14296
Zurechenbarkeit des Verschuldens eines Planers für Inanspruchnahme des bauaufsichtsführenden Architekten
Der Besteller muss sich bei einer Inanspruchnahme des bauaufsichtsführenden Architekten wegen eines übersehenen Planungsmangels das Verschulden des von ihm eingesetzten Planers zurechnen lassen.