I. Die zulässige Berufung hat auch in der Sache Erfolg. Sie führt zur Aufhebung des Teilurteils und Zurückverweisung des Rechtsstreits an das Landgericht.
Das Landgericht hat durch Teilurteil der Klage auf Restwerklohn stattgegeben, obwohl sich der Beklagte u.a. mit Gewährleistungsansprüchen verteidigt hatte, die noch nicht zur Entscheidung reif sind.
Das Landgericht hat sich dennoch zum Erlass eines Teilurteils berechtigt gesehen. Der Beklagte habe sein Recht auf Sicherungseinbehalt als Besteller missbraucht, weil er trotz Verlangen des Unternehmers den Sicherungseinbehalt nicht auf ein gemeinsames Konto eingezahlt habe. Dadurch verliere er das Recht, sich im Werklohnprozess selbst mit Gewährleistungsansprüchen verteidigen zu dürfen.
II. Diese Meinung teilt der Senat nicht.
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