Die aufschiebende Wirkung des Widerspruchs der Antragstellerin vom 24. November 2021 gegen den Bescheid des Landratsamts Hohenlohekreis vom 21. Oktober 2021 wird wiederhergestellt, soweit darin die Zurückstellung auch für die Zeit nach dem 30. September 2022 angeordnet worden ist. Im Übrigen wird der Antrag abgelehnt.
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