Die aufschiebende Wirkung der sofortigen Beschwerde der Antragstellerin gegen den Beschluss der 2. Vergabekammer des Bundes vom 14. Oktober 2009 (VK 2 -174/09) wird bis zur Entscheidung über das Rechtsmittel verlängert.
A.
Die Antragsgegnerin führt gegenwärtig die Vergabe der "Lieferung und Installation von 90 Kleinlysimetern im Rahmen des Projektes TERENO SoilCan" als Verhandlungsverfahren durch. Im Rahmen des Projekts werden in verschiedenen Observatorien Lysimeter zu Temperatur- und Niederschlagsmessungen eingesetzt, um langfristige Effekte von Landnutzungsänderungen und Klimawandel auf terrestrische Systeme zu untersuchen. Das Forschungszentrum Karlsruhe hatte bereits im August 2008 ein offenes Verfahren zur Beschaffung von 30 Lysimetern eingeleitet. Einziger Anbieter war die Beigeladene, die in Folge den Auftrag zum Bau von 30 Kleinlysimetern erhalten hatte.
Die Antragsgegnerin forderte mit Schreiben vom 24. Juli 2009 die Antragstellerin und die Beigeladene auf, Angebote im Verhandlungsverfahren abzugeben.
In Ziffer 2.3 der Leistungsbeschreibung heißt es:
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