Die Anhörungsrüge der Klägerinnen gegen den Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts vom 14. Februar 2022 wird zurückgewiesen.
Die Klägerinnen tragen die Kosten des Rügeverfahrens.
Die fristgerecht erhobene Anhörungsrüge hat keinen Erfolg.
1. Der Senat hat den Anspruch der Klägerinnen auf rechtliches Gehör in seinem Beschluss vom 14. Februar 2022 -
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