Die Beklagte veranstaltet Pauschalreisen. Der Kläger buchte bei ihr für die Zeit vom 9. bis 23. August 1980 ein Ferienappartement für vier Personen in einer Hotelanlage mit Badestrand in P L an der französischen Mittelmeerküste. Den Reisepreis von insgesamt 1.472 DM entrichtete er im voraus.
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