Die Gegenvorstellung des Prozessbevollmächtigten des Klägers gegen die Festsetzung des Wertes des Streitgegenstandes im Beschluss des Senats vom 17. Mai 2022 -
1. Der Senat hat mit Beschluss vom 17. Mai 2022 den Wert des Streitgegenstandes für das Revisionsverfahren (BVerwG
2. Das als Gegenvorstellung zu wertende Begehren ist unbegründet.
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