OLG Brandenburg - Beschluss vom 26.07.2021
19 Verg 3/21
Normen:
GWB § 107 Abs. 1 Nr. 4;
Vorinstanzen:
VK Brandenburg, - Vorinstanzaktenzeichen VK 7/21

Zurückweisung eines Nachprüfungsantrags im Rahmen einer europaweit bekanntgemachten AusschreibungDurchführung einer Notfallrettung im öffentlichen RettungsdienstFehlender Rechtsweg zu den VergabenachprüfungsinstanzenAnwendungsbereich einer Bereichsausnahme

OLG Brandenburg, Beschluss vom 26.07.2021 - Aktenzeichen 19 Verg 3/21

DRsp Nr. 2021/16659

Zurückweisung eines Nachprüfungsantrags im Rahmen einer europaweit bekanntgemachten Ausschreibung Durchführung einer Notfallrettung im öffentlichen Rettungsdienst Fehlender Rechtsweg zu den Vergabenachprüfungsinstanzen Anwendungsbereich einer Bereichsausnahme

Der Rechtsweg zu den Vergabenachprüfungsinstanzen ist unzulässig.

Das Verfahren wird an das Verwaltungsgericht Potsdam verwiesen.

Die Rechtsbeschwerde wird nicht zugelassen.

Normenkette:

GWB § 107 Abs. 1 Nr. 4;

Gründe:

I.

Die Antragstellerinnen wenden sich gegen die Zurückweisung ihres Nachprüfungsantrags im Rahmen einer europaweit bekanntgemachten Ausschreibung der Antragsgegnerin über die Durchführung der Notfallrettung im öffentlichen Rettungsdienst der Rettungswache in ....