Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Landgerichts Konstanz vom 17.09.2019, Aktenzeichen
Der Kläger hat die Kosten des Berufungsverfahrens zu tragen.
3.Das in Ziffer 1 genannte Urteil des Landgerichts Konstanz ist ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar.
4.Der Streitwert für das Berufungsverfahren wird auf 9.202,93 € festgesetzt.
I.
Hinsichtlich der Darstellung des Sach- und Streitstandes wird auf den Tatbestand im angefochtenen Urteil des Landgerichts Konstanz vom 17.09.2019, Aktenzeichen
Mit Schriftsatz vom 31.03.2020 hat der Kläger im Berufungsverfahren den weiteren Antrag gestellt,
festzustellen, dass die Forderungen gemäß dem Schriftsatz vom 28.12.2018 gegen die Beklagte Ziffer 1 und den Beklagten Ziffer 2 aus unerlaubter Handlung stammen.
II.
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