VGH Baden-Württemberg - Urteil vom 20.07.2022
3 S 3915/21
Normen:
BauGB § 25 Abs. 1 S. 1 Nr. 2; VwGO § 114 S. 1-;
Vorinstanzen:
VG Karlsruhe, vom 29.04.2021 - Vorinstanzaktenzeichen 14 K 1958/20

Zuständigkeit des Gemeinderats für die Entscheidung über die Ausübung des Rechts zur Ausübung eines gemeindlichen Vorkaufsrechts gemeindeintern hinsichtlich Ermessensausübung

VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 20.07.2022 - Aktenzeichen 3 S 3915/21

DRsp Nr. 2022/12359

Zuständigkeit des Gemeinderats für die Entscheidung über die Ausübung des Rechts zur Ausübung eines gemeindlichen Vorkaufsrechts gemeindeintern hinsichtlich Ermessensausübung

Ist für die Entscheidung über die Ausübung des Rechts zur Ausübung eines gemeindlichen Vorkaufsrechts gemeindeintern der Gemeinderat zuständig, so hat dieser das der Gemeinde eingeräumte Ermessen auszuüben.

Tenor

Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil des Verwaltungsgerichts Karlsruhe vom 29. April 2021 - 14 K 1958/20 - geändert. Der Bescheid der Beklagten vom 4. Oktober 2019 wird aufgehoben.

Die Beklagte trägt die Kosten des Verfahrens in beiden Rechtszügen mit Ausnahme der außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen.

Die Revision wird nicht zugelassen.

Normenkette:

BauGB § 25 Abs. 1 S. 1 Nr. 2; VwGO § 114 S. 1-;

Tatbestand

Der Kläger wendet sich gegen die Ausübung eines Vorkaufsrechts durch die Beklagte aufgrund ihrer Satzung vom 17.12.2014 "über ein besonderes Vorkaufsrecht nach § 25 Abs. 1 Ziff. 2 BauGB im Bereich Stadtmitte II" (Satzung "Vorkaufsrecht Stadtmitte II").