Die Berufung wird zurückgewiesen.
Der Kläger trägt die Kosten des Berufungsverfahrens; Gerichtskosten werden nicht erhoben.
Der Beschluss ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar.
Die Revision wird nicht zugelassen.
Der Kläger, nach eigenen Angaben syrischer Staatsangehöriger, wendet sich gegen die Ablehnung der Durchführung eines weiteren Asylverfahrens.
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