In § 642 BGB wird bei Vorliegen eines Annahmeverzugs des Bestellers dem Unternehmer unter gewissen Voraussetzungen ein Entschädigungsanspruch zugebilligt. Im Übrigen regelt das BGB den Ersatz des Verzögerungsschadens des Auftragnehmers bei Durchführung eines Bauvertrags im Werkvertragsrecht nicht.
Ist deshalb bei einem Bauvertrag die
§§ 280 Abs. 1, Abs. 2, 286 Abs. 1 BGB bei Schuldnerverzug des Bauherrn; |
§§ 280 Abs. 3, 282, 241 Abs. 2 BGB : Schadensersatz neben der Leistung bei der Verletzung von Nebenpflichten; |
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