Kurzdarstellung der grundsätzlichen Voraussetzungen: Mögliche Anspruchsgrundlagen; bauablaufbezogene Darstellung

Anspruchsgrundlagen; Probleme der bauablaufbezogene Darstellung

Es muss leider immer wieder festgehalten werden, dass von der Rechtsprechung hohe (wohl zu hohe) Hürden aufgestellt werden, wenn es um Klagen des Unternehmers auf Mehrkosten wegen Bauzeitverzögerung aus welchen Gründen auch immer geht:

Bei der Vorbereitung und Abfassung der Klage verlangt das eine Doppelstrategie:

Zum einen muss das Gericht klar und eindeutig und eindringlich darauf hingewiesen worden, dass für den Vortrag und den Beweis der anspruchsbegründenden Tatsachen (Anspruch dem Grunde nach) alle jeweils erforderlichen Tatbestandsmerkmale vorgetragen und notfalls bewiesen werden müssen, aber auch nur die, und dass die Anforderungen an den Sachvortrag auch bei der Haftungsbegründung nicht überspannt werden dürfen.

Zum anderen muss aber auch versucht werden, den Vortrag so konkret und detailliert zu halten wie nur irgend möglich, um es den Tatgerichten schwer bis unmöglich zu machen, Ansprüche wegen nicht genügenden Sachvortrags abzuweisen.