Erläuterungen zum Schriftsatzmuster: "Zahlungsklage wegen Leistungsänderungen beim VOB/B-Einheitspreisvertrag (§ 1 Abs. 3, § 2 Abs. 5 VOB/B)"

Verweisungen

Zu den auch bei diesem Klagemuster auftretenden allgemeinen Problemen der Zulässigkeit, der Sachverhaltsdarstellung zum Streitgegenstand und des substantiierten Beweisvortrags nebst Beweisfragen etc. ist insbesondere auf die Ausführungen in Teil 3/4.3.1 bis einschließlich Teil 3/4.3.7 zu verweisen.

Da auch alle sonstigen nicht klagespezifischen und daher hier nicht erneut zu erörternden, allgemeinen Problemstellungen zu beachten sind (z.B. zum Zustandekommen des Vertrags, der Einbeziehung der VOB/B, der Vertragserfüllung, der Abnahme, der allgemeinen Abrechnungsfragen, der Geltendmachung von Einwendungen, u.a. bezüglich der Mangelhaftigkeit, des Verspätungsschadensersatzes) ist insoweit auf die jeweiligen Ausführungen bei den grundlegenden Klagemustern (u.a. Teil 3/3, Teil 3/4 und Teil 3/6) sowie auf die einschlägige Kommentar- und Fachliteratur zu verweisen.

Rechtliche Begründung des Anspruchs

Preisgrundlagenändernde Änderungen des Bauentwurfs

Grundlegende Tatbestandsvoraussetzungen

Nach dem Wortlaut des § 2 Abs. 5 VOB/B ist Grundvoraussetzung eines Vergütungsanpassungsanspruchs, dass

durch Änderung des Bauentwurfs oder andere Anordnungen, des Auftraggebers

für eine im Vertrag vorgesehene Leistung

die Grundlagen des Preises geändert werden.