Übersicht

Einheitspreisvertrag VOB/B Regelvertragstyp

Beim Einheitspreisvertrag (EP-Vertrag), der nach dem System der VOB/B (§ 2 Abs. 2), mangels anderer Vereinbarung den Regeltyp des Leistungsvertrags darstellt, wird die leistungsbezogene Vergütung nicht, wie beim Pauschalpreisvertrag, insgesamt für alle Vertragsleistungen pauschaliert, vielmehr wird die tatsächlich ausgeführte Leistung zu dem für die jeweilige Leistungsposition vereinbarten Einheitspreis gem. § 2 Abs. 2 VOB/B vergütet.

Grundsätzlich fester Preis

Der jeweils vertraglich vereinbarte Einheitspreis für die voraussichtlich auszuführende Leistungsposition ist ebenfalls, allerdings bezogen auf die jeweilige Leistungs-/Einheitspreisposition, ein Festpreis.

Vertragliche Preisanpassungsregel für Mengenänderungen