Erläuterungen zum Schriftsatzmuster "Zahlungsklage wegen vorzeitiger Vertragsbeendigung durch den Auftraggeber (Auftraggeber) beim VOB/B-Pauschalpreisvertrag (§ 8 VOB/B)"

Verweisungen

Zu den auch bei diesem Klagemuster möglicherweise auftretenden allgemeinen Problemen der Zulässigkeit, der substantiierten Sachverhaltsdarstellung des Streitgegenstands nebst den hierfür erforderlichen Beweisangeboten etc. ist auf die Ausführungen in Teil 3/3.3.1 bis einschließlich Teil 3/3.3.7 zu verweisen.

Da auch alle sonstigen, nicht klagespezifischen und daher hier nicht zu erörternden, allgemeinen Problemstellungen ggf. zu beachten sind (z.B. zum Zustandekommen des Vertrags, der Einbeziehung der VOB/B, der Vertragsdurchführung, der Abnahme, der Abrechnung, der Geltendmachung von Einwendungen und Einreden durch den Auftraggeber), ist insoweit auf die Ausführungen bei den grundlegenden Klagemustern (z.B. Teil 3/2) sowie auf die einschlägige Kommentar- und Fachliteratur nebst Rechtsprechung zu verweisen.

Rechtliche Begründung des Anspruchs

Zur ordentlichen Kündigung (§ 8 Abs. 1 Nr. 1 VOB/B)

VOB/B-Regelung entspricht BGB

Nach § 8 Abs. 1 VOB/B gilt:

"1. Der Auftraggeber kann bis zur Vollendung der Leistung jederzeit den Vertrag kündigen.

2. Dem Auftragnehmer steht die vereinbarte Vergütung zu. Er muss sich jedoch anrechnen lassen, was er infolge der Aufhebung des Vertrags an Kosten erspart oder durch anderweitige Verwendung seiner Arbeitskraft und seines Betriebs erwirbt oder zu erwerben böswillig unterlässt (§ 649 BGB a.F. bzw. § 648 BGB)."