OLG Stuttgart - 19.12.1980 (2 U 122/80)
Die Klausel soll deshalb unwirksam sein, weil der Nachweis abgeschnitten ist, daß der Auftragnehmer höhere Ersparnisse oder höheren anderweitigen Erwerb hatte oder böswillig nicht gemacht hat (§ 11 Nr. 5 AGBG). Aus den [...]