OLG Saarbrücken - 05.02.1988 (4 U 2/86) - DRsp Nr. 1996/17741
OLG Saarbrücken, vom 05.02.1988 - Aktenzeichen 4 U 2/86
DRsp Nr. 1996/17741
Die Verpflichtung, in einem Bebauungsplan Flächen zu kennzeichnen, bei denen besondere bauliche Vorkehrungen erforderlich sind, dient auch den Interessen des einzelnen Grundeigentümers und ist eine einem Dritten gegenüber obliegende Amtspflicht.