AG Nürnberg - 19.03.1992 (21 C 6417/90) - DRsp Nr. 1998/2714
AG Nürnberg, vom 19.03.1992 - Aktenzeichen 21 C 6417/90
DRsp Nr. 1998/2714
Ein Unternehmer, der einen Terrassenbelag aufbringen soll, ist nicht verpflichtet, mit einer Sonde zu prüfen, ob das Erdreich unter der Terrasse ordnungsgemäß nach der Aufschüttung verdichtet worden ist. Jedoch ist ihm eine Grobprüfung mittels einer Eisenstange oder eines sogenannten Bossels zumutbar.