OVG Schleswig-Holstein - Urteil vom 13.09.1995
4 L 153/94
Normen:
BauGB § 126 Abs. 1 S. 1 Nr. 1;
Vorinstanzen:
VG Schleswig-Holstein, vom 02.06.1994 - Vorinstanzaktenzeichen 3 A 309/92

Baurecht: Anspruch auf Rückgängigmachung der Auswirkungen von Straßenbaumaßnahmen im Wege eines Folgenbeseitigungsanspruchs

OVG Schleswig-Holstein, Urteil vom 13.09.1995 - Aktenzeichen 4 L 153/94

DRsp Nr. 2009/17102

Baurecht: Anspruch auf Rückgängigmachung der Auswirkungen von Straßenbaumaßnahmen im Wege eines Folgenbeseitigungsanspruchs

1. Zum Folgenbeseitigungsanspruch bei der Verbreiterung von Straßen über den Rahmen der Widmung hinaus. 2. Zur Duldungspflicht des Grundstückseigentümers bei der Errichtung von Erschließungsanlagen. 3. Zur Rechtslage bei der Ableitung von Oberflächenwasser von Straßengrundstücken.

Normenkette:

BauGB § 126 Abs. 1 S. 1 Nr. 1;

Gründe:

I.

Die Parteien streiten im vorliegenden Verfahren um die Rückgängigmachung der Auswirkungen von Straßenbaumaßnahmen. Dem Rechtsstreit liegt im einzelnen der folgende Sachverhalt zugrunde:

Der Kläger ist Eigentümer der Flurstücke 13/2, 13/9, 15/11, Flur 6, Gemarkung, die an die zum Bereich der Beklagten gehörende, katastermäßig auf dem Flurstück 12/3 erfaßte angrenzen. Diese Straße war 1878 katastermäßig erfaßt und zuerst im Wegeregister der Gemeinde von 1892 als gemeindlicher Nebenweg aufgeführt worden. Im Wegeregister der Gemeinde von 1928 war sie als Gemeindeweg ausgewiesen und in den späteren Wegeregistern entsprechend qualifiziert worden.