KG - Beschluß vom 21.08.1996 (24 W 5074/95)
Die Wohnungseigentumsanlage bestand ursprünglich aus vier Eigentumswohnungen, und zwar aus den beiden zweigeschossigen Wohnungen Nr. 1 und 2, aus einer kleinen eingeschossigen Wohnung Nr. 3 von 59 qm und einer [...]