OLG Nürnberg - Urteil vom 30.04.1996 (1 U 358/96)
Die Berufüng der Klägerin ist zulässig. Auch in der Sache selbst hat das Rechtsmittel Erfolg. Beide Beklagten sind als Gesamtschuldner verpflichtet, der Klägerin sämtliche Aufwendungen zu erstatten, die ihr infolge der [...]