OVG Schleswig-Holstein - Beschluß vom 30.10.1997 (1 M 52/97) - DRsp Nr. 1999/5571
OVG Schleswig-Holstein, Beschluß vom 30.10.1997 - Aktenzeichen 1 M 52/97
DRsp Nr. 1999/5571
Der Widerspruch eines Nachbarn gegen eine Befreiungsentscheidung, die im Zusammenhang mit der Erteilung einer Baugenehmigung für ein Wohngebäude erteilt worden ist, hat ebenso keine aufschiebende Wirkung wie der Widerspruch gegen die Baugenehmigung.