Selbständiges Beweisverfahren - Streitverkündung - Verweigerung der Zustellung - Beschwerde
OLG Frankfurt/M., Beschluß vom 08.01.2001 - Aktenzeichen 5 W 29/00
DRsp Nr. 2001/9863
Selbständiges Beweisverfahren - Streitverkündung - Verweigerung der Zustellung - Beschwerde
1. Die Weigerung des Gerichts, in einem selbständigen Beweisverfahren eine Streitverkündungsschrift zuzustellen, ist mit der Beschwerde anfechtbar.2. Im selbständigen Beweisverfahren ist eine Streitverkündungsschrift auf Antrag eines Beteiligten zuzustellen. Ob die Streitverkündung im selbständigen Beweisverfahren zulässig ist, ist dabei nicht zu prüfen.