LSG Bayern - Beschluss vom 28.09.2015 (L 15 RF 36/15 B)
I. Die Gegenvorstellung gegen den Beschluss vom 25.06.2015, Az.: L 15 RF 109/15, wird als unzulässig verworfen. II. Der Antragsteller trägt die Kosten des Verfahrens. I. Im Raum steht eine Gegenvorstellung gegen einen [...]