LAG Nürnberg - Beschluss vom 30.07.2019 (4 Ta 78/19)
Auf die Beschwerde der Beklagten wird der Beschluss des Arbeitsgerichts Bamberg vom 29.03.2019, Az.: 5 Ca 976/18, abgeändert. Die Festsetzung eines überschießenden Vergleichswerts von 2.546,92 € wird aufgehoben. I. Der [...]