LAG Hamm - Urteil vom 06.02.2020
18 Sa 720/19
Normen:
GG Art. 3; BGB § 612a;
Vorinstanzen:
ArbG Siegen, vom 21.03.2019 - Vorinstanzaktenzeichen 3 Ca 1071/18

Umfang des arbeitsrechtlichen GleichbehandlungsgrundsatzesAnsprüche eines Arbeitnehmers im Unternehmen eines kirchlichen Arbeitgebers auf Anpassung der Vergütung bei Geltung zweier unterschiedlicher Vertragsmodelle

LAG Hamm, Urteil vom 06.02.2020 - Aktenzeichen 18 Sa 720/19

DRsp Nr. 2020/16092

Umfang des arbeitsrechtlichen Gleichbehandlungsgrundsatzes Ansprüche eines Arbeitnehmers im Unternehmen eines kirchlichen Arbeitgebers auf Anpassung der Vergütung bei Geltung zweier unterschiedlicher Vertragsmodelle

Keine Ansprüche aus dem Gleichbehandlungsgrundsatz, wenn im Unternehmen eines kirchlichen Arbeitgebers zwei unterschiedliche Vertragsmodelle Anwendung finden und der Arbeitgeber den Beschluss einer Arbeitsrechtlichen Kommission umsetzt, der zu Verbesserungen des Entgelts in nur einem der Vertragsmodelle führt.

Tenor

Auf die Berufung des Beklagten wird das Urteil des Arbeitsgerichts Siegen vom 21.03.2019 - 3 Ca 1071/18 - abgeändert und wie folgt neu gefasst:

Die Klage wird abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Kläger.

Die Revision wird nicht zugelassen.

Normenkette:

GG Art. 3; BGB § 612a;

Tatbestand

Die Parteien streiten darüber, ob der Kläger vom Beklagten verlangen kann, ihm eine Erhöhung des Entgelts und eine Sonderzahlung zu gewähren.