Die Beschwerde des Antragstellers gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichts Gießen vom 30. Oktober 2020 -
Der Antragsteller hat die Kosten des Beschwerdeverfahrens zu tragen.
Der Wert des Streitgegenstandes wird auch für das Beschwerdeverfahren auf 2.500,00 Euro festgesetzt.
1. Die Beschwerde des Antragstellers gegen den im Tenor genannten Beschluss des Verwaltungsgerichts Gießen vom 30. Oktober 2020 -
2. Sie hat jedoch in der Sache keinen Erfolg.
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