LSG Thüringen - Beschluss vom 21.12.2021 (L 1 JVEG 1033/20)
Die Entschädigung für das Gutachten vom 13. Oktober 2020 wird auf 4.580,48 Euro festgesetzt. Eine Beschwerde an das Bundessozialgericht findet nicht statt. I. Im Klageverfahren mit dem Aktenzeichen L 12 R 900/18 [...]